HOLZVERMARKTUNGSGEMEINSCHAFT
SCHWÄBISCH-FRÄNKISCHER WALD | OSTALB e.G.

Die Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald / Ostalb e.G. (HVG) wurde am 29. April 2021 als Dachorganisation der gesamten gemeinschaftlichen Verkaufstätigkeiten für Rundholz aus Privat- und Körperschaftswald in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Rems-Murr-Kreis und Ostalbkreis mit zusammen 39.500 ha Waldbesitz gegründet.

Neben dem Privatwald gehört zur HVG auch der Körperschaftswald in Form der Kommunalwälder der Städte und Gemeinden mit 13.400 ha sowie Wälder der Pfarreistiftung.

Hintergrund und Ziele

In der Region Nordwürttemberg konzentriert sich die holzverarbeitende Industrie. Die bisherigen Holzverkaufs-Einrichtungen auf Ebene der Landkreise verfügen jeweils über einen zu geringen Mengenumsatz, um am Holzmarkt auf Augenhöhe mit der Sägeindustrie agieren zu können.

Das Instrument der „Holzvermarktungsgemeinschaft“ wurde vom Gesetzgeber im Rahmen der baden-württembergischen Forstreform 2020 neu geschaffen. Die HVG ist für alle Wald-besitzarten außer dem Staatswald und für alle Besitzgrößen zugänglich.

Ihre ausschließliche Aufgabe ist die Bündelung und Verbesserung der gemeinschaftlichen Vermarktung von Holz ihrer Mitglieder.

Infos

HVG-Geschäftsstellen

Allgemeine Mail-Adresse: info@holzvg.de

Vorstand

HVG-Team Geschäftsstelle Aalen

Ulmer Str. 80, Aalen
zentrale Tel.Nr: 07361 3600467

HVG-Team Geschäftsstelle Backnang

Erbstetter Straße 56, Backnang

HVG-Webseite
HOLZMARKT-INFO

Hauptziel der HVG ist die Optimierung der Erträge beim nichtstaatlichen Waldbesitz.

Dies soll durch eine Reihe von Teilzielen erreicht werden:

  • Mengenbündelung für stärkeres Marktgewicht: Für eine bessere Verhandlungsposition gegenüber der Holzindustrie, die in dieser Region ca. 2,5 Mio. Festmeter Holz nachfragt, wird eine Holzverkaufsmenge von gemeinsam mindestens 250.000 Festmeter angestrebt.
  • Dienstleistung für Waldbesitzende: Die Holzvermarktungsorganisation arbeitet kooperativ, unabhängig und selbstständig. Sie wird von den Mitgliedern gesteuert bzw. ist diesen entsprechend verpflichtet.
  • Kostenoptimierung: Es besteht der Anspruch, dass die Vermarktungsorganisation in schlanken Strukturen effizient arbeitet. Kosten werden über Entgelte gedeckt und etwaige Überschüsse fließen direkt an die Waldbesitzenden zurück. Förderoptionen sollen ausgeschöpft werden.
  • Verbesserter Marktzugang: Allen Waldbesitzenden soll über die Organisation ein ver-besserter Marktzugang ermöglicht werden, Strukturnachteile sollen aufgefangen werden.
  • Vermarktung aller Sortimente: Explizit sind auch Kleinmengen und Brennholz einbezogen. Es besteht keine Andienungspflicht (Brennholz kann z.B. auch alternativ vom Waldbesitz in Eigenregie vermarktet werden).
  • Rechtssicherheit: Es sollen langfristig rechtssichere und transparente Strukturen für die Holzvermarktung geschaffen werden.

Die Leistungserbringung der HVG für die Waldbesitzenden ist an eine Mitgliedschaft gebun-den (Ausnahmen nur soweit förderunschädlich und für Kleinmengen). Die Holzverkaufs-tätigkeiten der kommunalen Holzverkaufsstellen bzw. der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Schwäbischer Limes w.V. (FSL) werden mit der Gründung eingestellt.

Eine sukzessive Ausweitung der Angebote der HVG auf benachbarte Landkreise (Waldbe-sitzende und Forstbetriebsgemeinschaften) ist beabsichtigt.

Die Forstbetriebsgemeinschaften (FBGen) bleiben im Kern in ihrer Tätigkeit erhalten.

Sie sind die Basisorganisation der Forstbetriebe in der Region. Unabhängig von der HVG-Mitgliedschaft werden körperschaftliche und private Forstbetriebe wie bisher betreut oder bewirtschaften ihre Waldflächen selbst. Die forstliche Förderung dieser Betriebe ( z.B. Umweltzulage Wald, Richtlinie Naturnahe Waldwirtschaft) bleibt unbeeinflusst.